Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte erstmalig beantragen

    Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.

    Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt

    Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.

    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

    Online-Dienst

    Werkstattkarte

    ID: L100001_396333132

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Werkstattkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Werkstattkarte ersetzen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa payWave
    • Visa Karte
    • Visa Electron in Europa
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2023 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Technisch geändert am 15.11.2023 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).

    Ansprechpartner

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 119

    64285 Darmstadt

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    TUEH

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    - Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto
    - Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
    - Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie  
    - Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    - Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO 
    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort 

    -    Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde 
    -    oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen. 
    -    Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen. 
    -    Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen. 
    -    Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig. 
    -    Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    -    Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen postalisch zugesandt oder gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
    -    Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

    Hinweis: 
    Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden. 
    Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Fristen

    Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 30.0 EUR bis 50.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

    Unterstützende Institutionen

    Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (z.B. wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (z.B. Techniker scheidet wegen Ruhestand aus dem Unternehmen aus
    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
    Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiberkarten, Fahrerlaubnis, Ruhezeiten, LKW, Unternehmenskarte, Fahrkontrollgerätekarten, Güterbeförderung, Digitales Lesegerät, Kontrollkarte, Busse, Führerschein, Gewerblicher Transport, Personenbeförderung, Fahrtenschreiber, Lastkraftwagen, Fahrtenschreiberkartenregister, Antrag Fahrerkarte, Lenkzeiten, Werkstattkarte, Fuhrerschein, Güterverkehr, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Kraftfahrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)