Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Führerschein ab 17 beantragen

    Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

    Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

    Online-Dienst

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_402697171

    Beschreibung

    Halten Sie folgende Informationen/Nachweise bereit:

    • digitales biometrietaugliches Lichtbild der antragsstellenden Person
    • Unterschrift der antragsstellenden Person (wir empfehlen das hochladen einer Bilddatei)
    • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
    • Nachweis des Sehvermögens
    • Informationen zu den Begleitpersonen
    • Informationen zu den gesetzlichen Vertretern

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2024 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Aktuelles

    In der Führerscheinstelle können Sie Ihren Führerschein beantragen, den Führerschein erweitern lassen, ein Ersatzdokument beantragen und vieles mehr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    (Rathaus)

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle, Öffnungszeiten, Fahrerlaubniswesen

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
      • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
      • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
      • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
      • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
      • Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
    • Unterlagen für Begleitpersonen:
      • Antragsformular für jede Begleitperson
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Kopie des gültigen Führerscheins

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Für Bewerber und Bewerberinnen:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

    Für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

    Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

    Hinweise für Kassel: Führerschein ab 17 Jahren

    Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat, bevor man das Mindestalter für den Führerschein erreicht hat, absolviert werden.

    Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Fahrerlaubnis ab 17 ist der Führerschein frühestens ab dem 18. Geburtstag bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen Vorlage des vorläufigen Führerscheins ab 17 abzuholen.

    Spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag verfällt die Gültigkeit des vorläufigen Führerscheins. Solange darf der vorläufige Führerschein auch ohne Begleitperson genutzt werden.

    Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat, bevor man das Mindestalter für den Führerschein erreicht hat, absolviert werden.

    Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Fahrerlaubnis ab 17 ist der Führerschein frühestens ab dem 18. Geburtstag bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen Vorlage des vorläufigen Führerscheins ab 17 abzuholen.

    Spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag verfällt die Gültigkeit des vorläufigen Führerscheins. Solange darf der vorläufige Führerschein auch ohne Begleitperson genutzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 28.08.2024 (von: Mulic, Amira)

    Stichwörter

    Klasse B, Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein ab 17, BF 17, Fahranfängerinnen, Begleitetes Fahren, Führerschein auf Probe, Führerschein, Fahranfänger, Pkw, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Fahreignungsregister, Begleitperson

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)