• Hünstetten (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

Führerschein ab 17 beantragen

Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Beschreibung

Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

Online-Dienst

Führerschein ab 17 beantragen

ID: L100001_393159212

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Version

Technisch erstellt am 29.08.2023

Technisch geändert am 29.08.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Ansprechpartner

Rheingau-Taunus-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde

Adresse

Hausanschrift

Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach

(Kfz-Zulassungsstelle Rüdesheim am Rhein: Geisenheimer Str. 77/79, 65385 Rüdesheim am Rhein Kfz-Zulassungsstelle Idstein: Black und Deckerstr. 28, 65510 Idstein)

Öffnungszeiten

Fahrerlaubnisbehörde

Montags bis freitags nur mit Terminvereinbarung. Dienstags Telefonsprechzeit bis 18.00 Uhr.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 27.12.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rheingau-Taunus-Kreis

Adresse

Hausanschrift

Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei

Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

  • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
  • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

Telefonische Erreichbarkeit:

Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
    • Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
  • Unterlagen für Begleitpersonen:
    • Antragsformular für jede Begleitperson
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Kopie des gültigen Führerscheins

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Für Bewerber und Bewerberinnen:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Fristen

Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise (Besonderheiten)

Bemerkungen

Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022

Version

Technisch erstellt am 05.11.2008

Technisch geändert am 28.08.2024

Stichwörter

Fahranfänger, Führerschein, Führerschein auf Probe, Fahranfängerinnen, Pkw, Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein ab 17, Begleitetes Fahren, Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis, Fahreignungsregister, BF 17, Begleitperson, Klasse B

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019