Fahrerlaubnis Entziehung
    99108047160000

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.
     

    Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und sechs Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt nach Rechtskraft des Urteils, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft des Urteils Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.
     

    Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht erlischt mit Rechtskraft des Urteils das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und es wird daraufhin der Führerschein eingezogen.
     

    Wenn man künftig wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die das Gericht im Urteil festsetzt, wieder erteilt werden. Über die Wiedererteilung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften des StVG und der FeV.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Führerscheinstellen

    Adresse

    Hausanschrift

    (Telefon: 06051 85-22622)

    Dörnigheimerstr 1

    63452 Hanau

    Kontakt speichern

    Hausanschrift

    (Telefon: 06051 85-22622)

    Im Niederfeld

    63589 Linsengericht

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Hanau:
    Montag 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 12.30 - 17.30 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Linsengericht:
    Montag 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06181 292-22622

    E-Mail: fuehrerschein@mkk.de(aktualisiert am 14.01.2026)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Stichwörter

    Führerscheinentzug, Führerscheinbehörde, Lappen, Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinstelle, Verkehrszentralregister, Führerschein, Führen von Kraftfahrzeugen, Klassen Führerschein, Fahrverbot, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019