Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Beschreibung
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und sechs Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt nach Rechtskraft des Urteils, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft des Urteils Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht erlischt mit Rechtskraft des Urteils das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und es wird daraufhin der Führerschein eingezogen.
Wenn man künftig wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die das Gericht im Urteil festsetzt, wieder erteilt werden. Über die Wiedererteilung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften des StVG und der FeV.
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Fahreignungsregister(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.5 Bürgerservice II - Fahrerlaubnis
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Postanschrift
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@ladadi.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.02.2021
Stichwörter
Führen von Kraftfahrzeugen, Verkehrszentralregister, Klassen Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheinbehörde, Lappen, Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinstelle, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis