Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Beschreibung
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und sechs Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt nach Rechtskraft des Urteils, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft des Urteils Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht erlischt mit Rechtskraft des Urteils das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und es wird daraufhin der Führerschein eingezogen.
Wenn man künftig wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die das Gericht im Urteil festsetzt, wieder erteilt werden. Über die Wiedererteilung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften des StVG und der FeV.
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Fahreignungsregister(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht für die Verwahrung von Führerscheinen zur Abgeltung eines Fahrerverbotes zuständig. Übermitteln Sie den Führerschein der Behörde, die das Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen hat.
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
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Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
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Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
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Hausanschrift
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Hausanschrift
Stadt Hirschhorn - Bürgerservice, Gewerbe, öffentl. Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
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Montag und Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr (Das Standesamt ist freitags geschlossen)
Dienstag geschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.02.2021
Stichwörter
Führerscheinstelle, Fahrverbot, Lappen, Führerscheinentzug, Führerscheinbehörde, Führerschein, Verkehrszentralregister, Führen von Kraftfahrzeugen, Klassen Führerschein, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis