Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen

    Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

    Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

    • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubniserweiterung online beantragen

    ID: L100001_388724719

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2023 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 4

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hatzfeld (Eder) - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Hain 1

    35116 Hatzfeld (Eder)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen.
    Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr, vormittags geschlossen
    Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
    Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
    • bisheriger Führerschein
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Die Fristen bestehen je nach Antragsart.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.  

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
    Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
    Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.

    Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
    Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
    Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anhängerklasse E, Fahrerlaubnis, Erweiterung, Klasse T, Lappen, Klasse B, Führerschein, Klasse L, Fuhrerschein, Führerschein Klassen, A Klassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)