Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen

    Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

    Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

    • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Erweiterung

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis: Erweiterung auf andere Fahrerlaubnisklassen

    ID: L100001_396922109

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2023 (von: Webservice, Marburg-Biedenkopf)

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: Webservice, Marburg-Biedenkopf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde Hauptstelle Marburg:
    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)

    Folgende Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde werden an den Samstagen nicht angeboten:

    • Verlängerung von Fahrerlaubnissen
    • Verlängerung und Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
    • Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach Entzug oder Verzicht
    • Wiederzuerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse nach Entzug oder Verzicht

    Diese Dienstleistungen können nur während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr erfolgen.

    Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde der Außenstelle Biedenkopf:
    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    ___________________________________________________

    WICHTIGER HINWEIS:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie in Marburg und Biedenkopf Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
    • bisheriger Führerschein
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Die Fristen bestehen je nach Antragsart.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.  

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anhängerklasse E, Fahrerlaubnis, Erweiterung, Klasse T, Lappen, Klasse B, Führerschein, Klasse L, Fuhrerschein, Führerschein Klassen, A Klassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)