Fahrerlaubnis Erteilung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen

    Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

    Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.

    Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis online beantragen

    ID: L100001_378857762

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2022 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 4

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hatzfeld (Eder) - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Hain 1

    35116 Hatzfeld (Eder)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen.
    Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr, vormittags geschlossen
    Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
    Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)

    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei.
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    • Antragsvordruck
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung)
    •  aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in derFoto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
      • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
      • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
      • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde  
         (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Foto-Mustertafel

    Führungszeugnis

    • Antragsvordruck
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung)
    •  aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in derFoto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
      • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
      • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
      • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde  
         (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Foto-Mustertafel

    Führungszeugnis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
    • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
    • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
    • Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
    • Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
    • Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
    • Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
    • Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:

    • einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
      • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE
      • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
      • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
      • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
      • 16 Jahre für die Klassen A1, L und T
      • 15 Jahre für die Klasse AM (Mindestalter zunächst befristet bis 31.12.2023)
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
    • Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
    • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

    Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:

    • einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
      • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE
      • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
      • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
      • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
      • 16 Jahre für die Klassen A1, L und T
      • 15 Jahre für die Klasse AM (Mindestalter zunächst befristet bis 31.12.2023)
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
    • Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
    • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
    Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
    Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.

    Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
    Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
    Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis, Bus-Führerschein, Klasse L, Klasse T, Klasse A2, Klasse A1, Fahranfänger, Klasse A, B- Klasse, Klasse AM, Lenkberechtigung, Ersterteilung, Lappen, Fahrausweis, Lkw-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)