Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
    99036011012000

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht (nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann; dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.
    Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z.B. weil dieser verloren gegangen ist und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder wenn die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich wird.

    Ungültig gemachte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) werden dem Halter nach der Außerbetriebsetzung wieder ausgehändigt.

    Online-Dienste

    KFZ-Zulassung - Gewerbevollmacht

    ID: L100001_421626618

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    Technisch erstellt am 04.04.2025

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    KFZ-Zulassung - Vollmacht

    ID: L100001_421626619

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    Kraftfahrzeugsteuer - SEPA-Lastschriftmandat für Personen

    ID: L100001_421626620

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    Kraftfahrzeugsteuer - SEPA-Lastschriftmandat für Unternehmen

    ID: L100001_422569828

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    Technisch erstellt am 23.04.2025

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    Online-Abfrage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    ID: L100001_413590796

    Beschreibung

    Abfrage, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach eingetroffen und hinterlegt ist.

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    Technisch erstellt am 13.11.2024

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    Technisch erstellt am 07.07.2021

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    Online-Terminvereinbarung KFZ-Zulassung

    ID: L100001_421626623

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Kfz-Zulassungsbehörde Dietzenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-0

    Fax: 06074 8180-2911

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-offenbach.de

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2025

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Südliche Ringstraße 80

    63225 Langen (Hessen)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06103 203-770

    Fax: 06103 203-712

    E-Mail: buergerbuero@langen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme dieser Eintragungen. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Umkennzeichnung, Kfz-Schein, Autoummelden, Fahrzeugschein ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I, Ummeldung, Umschreiben, LKW, Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung, Transporter, Pkw, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, ZB I, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Teil I, Kfz-Ummelden, Fahrzeugbrief, Neuwagen, Halterwechsel, ZB, Wiederzulassen

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

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    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019