Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung aus EU-Mitgliedstaat
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    Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

    Sie haben im europäischen Ausland ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. 

    Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die

    • noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind.

    Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die

    • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten.

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Alle neu zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

    Online-Dienst

    Zulassung: KFZ An- und Ummeldung Online

    ID: L100001_402468678

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2024
    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Haune 8
    36251 Bad Hersfeld

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Rotenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1
    36199 Rotenburg a. d. Fulda

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06623 817-0

    E-Mail: bsb-rof@hef-rof.de

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, sonst Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
    • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse /­ Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem.§13 EG-FGV bzw. Gutachten gem. § 21 StVZO
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    • ggf. z.B. zusätzliche Nachweise über:
      • Name und Anschrift des Antragstellers sowie das für ihn nach § 21 der Abgabenordnung zuständige Finanzamt
      • Namen und Anschrift des Lieferers
      • Tag der ersten Inbetriebnahme
      • Kilometerstand am Tag der Lieferung
      • Fahrzeugart, Fahrzeughersteller (Marke), Fahrzeugtyp und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
      • Verwendungszweck
      • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/­Reisepass ausweisen können.
      • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Voraussetzungen

    • Für das Fahrzeug liegen eine EU-Typgenehmigung oder ausländische Zulassungsdokumente vor.
    • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw sind das beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung.
    • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
    • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008
    Technisch geändert am 02.02.2026

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, Neufahrzeug, Auto Zulassen, EU, EWR, EU-Land, Gebrauchtwagen zulassen, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Erstzulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Neufahrzeug zulassen, Neuwagen zulassen, Kfz zulassen, EU-Mitgliedstaat, Kraftfahrzeug zulassen, Gebrauchtfahrzeug zulassen, Zulassungserteilung, Zulassung beantragen, Antrag auf Neuzulassung, Freihandelszone, Fahrzeug zulassen, Pkw zulassen, Antrag auf Zulassung, Zulassung nach Fahrzeugimport, Fahrzeug, Zulassung, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019