Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis

    Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen

    Beschreibung

    Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.

    Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt.

    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

    Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Darüber hinaus kann bei einer nicht erteilten Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung der Haftpflichtversicherungsschutz erlöschen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Am 29.04.2009 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.

    In Hessen wird diese Aufgabe von 2 Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.

    Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:

    • Stadt Darmstadt
    • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • Stadt Offenbach
    • Landkreis Offenbach
    • Stadt Wiesbaden
    • Landkreis Gießen
    • Odenwaldkreis
    • Landkreis Bergstraße
    • Landkreis Groß-Gerau
    • Main-Taunus-Kreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis
    • Landkreis Limburg-Weilburg
    • Landkreis Marburg-Biedenkopf

    Der Landkreis Fulda ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:

    • Stadt Kassel
    • Landkreis Kassel
    • Landkreis Waldeck-Frankenberg
    • Landkreis Schwalm-Eder
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    • Landkreis Werra-Meißner
    • Landkreis Fulda
    • Landkreis Vogelsberg
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Wetteraukreis

    Eine Ausnahme bilden die Stadt Frankfurt a. M., der Lahn-Dill-Kreis sowie der Hochtaunuskreis, die für ihre ansässigen Bürger diesen Service selbst übernehmen, sofern die Fahrzeuge dort zugelassen werden.

    Hinweise für Bergstraße: Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen

    Damit Ihnen eine Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden kann, ist zunächst ein Antrag zu stellen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf der Homepage www.marburg-biedenkopf.de unter dem Punkt Auto und Verkehr. Es ist nicht erforderlich, die Unterlagen im Original zu übersenden. Die persönliche Abgabe des Antrags vor Ort, trägt nicht zur Beschleunigung des Verfahrens bei.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.45 Uhr

    Abholzeiten für Händler und Zulassungsdienste:

    • Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr - 9.30 Uhr und 11.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Dienstag: 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr, 11.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 14.45 Uhr
    • Donnerstag: 9.30 Uhr - 11.00 Uhr, 12.00 Uhr - 12:45 Uhr und 17.00 Uhr - 17.45 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Kfz-Betriebserlaubnis-Antrag
    Kfz-Betriebserlaubnis - Info-Flyer
    Zulassung: Vorführpflichtige Fahrzeuge

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV:

    Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobile, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.

    Dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
    • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
    • bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Einzelgenehmigung per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).

    Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO:

    Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.

    Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
    • evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung/ Fahrzeugschein (auch ausländische)
    • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
    • bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges

    Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Erteilung der Betriebserlaubnis per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt bzw. ändert dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.

    Für die technischen Abnahmen sind an die befugten Organisationen Entgelte zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie Ein- und Umbauarbeiten an Ihrem Fahrzeug vornehmen, erkundigen Sie sich bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird oder die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gasanlageneinbau, Kraftfahrzeuge, Einbauten, Umbauten, Kfz, Kfz-Zulassung, COC-Bescheinigung, Übereinstimmungsbescheinigung, Betriebserlaubnis, Zulassung, Kennzeichen, KFZ-Zulassung, Fahrwerksänderungen, Fahrzeugzulassung, Auto

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de