Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benötigen Sie ein Nahverkehrsticket. Dieses können Sie beim Nahverkehrsbund erwerben.
Beschreibung
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie neben einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der nachfolgenden Merkzeichen "G", „aG“, "H", „Bl“ oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.
Zuständigkeit
Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige "Hessische Amt für Versorgung und Soziales" zu richten.
- Hessisches Amt für Versorgung und Soziales(Regierungspräsidium Gießen)
Hinweise für Marburg: Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Postanschrift:
Postfach 10 10 52
35340 Gießen
Hausanschrift:
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon: 0641/7936 - 0
Fax: 0641/7936 - 117
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Achtung, im Jahr 2024 werden nur noch 4 Sprechtage am Nachmittag in Marburg angeboten:
Servicestelle für Soziales
im Erwin-Piscator-Haus (Stadthalle)
Biegenstraße 15
35037 Marburg
Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):
01.02.2024
02.05.2024
01.08.2024
07.11.2024
von 14:00–16:00 Uhr
Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Postanschrift:
Postfach 10 10 52
35340 Gießen
Hausanschrift:
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon: 0641/7936 - 0
Fax: 0641/7936 - 117
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Achtung, im Jahr 2024 werden nur noch 4 Sprechtage am Nachmittag in Marburg angeboten:
Servicestelle für Soziales
im Erwin-Piscator-Haus (Stadthalle)
Biegenstraße 15
35037 Marburg
Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):
01.02.2024
02.05.2024
01.08.2024
07.11.2024
von 14:00-16:00 Uhr
Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 101052
35340 Gießen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
erforderliche Unterlagen
Falls Sie die kostenlose Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen beantragen, ist neben dem übersandten Antragsvordruck auf unentgeltliche Wertmarke ein aktueller Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.
Sofern Sie die unentgeltliche Wertmarke aus gesundheitlichen Gründen (festgestellte Merkzeichen H und/oder Bl) beantragen genügt eine Rücksendung des übersandten Antragvordruckes oder ein entsprechendes formloses Antragsschreiben.
Formulare
Im Falle einer Wertmarke mit Eigenbeteiligung mit Hilfe des vom zuständigen Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales übersandten Antragsvordruckes mit Zahlungsinformationen.
Bei einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung durch den übersandten Antragsvordruck oder eines formlosen Schreibens. Bei einer kostenlosen Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen ist zusätzliche ein aktueller Nachweis über den Erhalt der o.g. Sozialleistungen beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke erst dann ausgestellt werden kann, wenn bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales der Eingang der Wertmarkengebühr verzeichnet wird. Der Gültigkeitsbeginn der Wertmarke ist immer der Erste eines Monats.
Kosten
Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen erfüllen, fallen keine Kosten an. Sollten Sie jedoch keine der o.g. Sozialleistungen erhalten oder keine Feststellung der o.a. Merkzeichen vorliegen , kann die Wertmarke gegen eine Eigenbeteiligung von 80,00 Euro für eine Laufzeit von einem Jahr oder für 40,00 Euro für eine Laufzeit von einem halben Jahr ausgegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2017
Stichwörter
schwerbehindert, Schwerbehinderte Menschen, Kostenlose ÖPNV-Nutzung, Behinderung, Freifahrtsberechtigung