Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
    99108009012000

    Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

    Wann?

    • Jederzeit online, schriftlich per E-Mail bzw. Post oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten

    Wie?

    • Online-Service
    • Schriftlich (formlos)
      • per E-Mail senden an strassenverkehr@rodgau.de
      • per Post senden an Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau
    • Vor Ort
      • nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
      • ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau

    Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Online-Service
      • Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
    • Schriftlich oder vor Ort
      • formloser, schriftlicher Antrag
      • Behindertenausweis
      • Ggfs. Lichtbild
      • Ggfs. Vollmacht

    Kosten?

    • Kostenlos 

    Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
    Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

    Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

    "Blauer Parkausweis" (EU-weit)

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis" (bundesweit)

    Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.

    Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)
     

    Online-Dienst

    Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

    ID: L100001_419686434

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 1

    63110 Rodgau

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    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kümmert sich um zahlreiche Belange, Anzeigen und Genehmigungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten.

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    Aktuelle Information

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
       

    Voraussetzungen

    Berechtigte Personenkreise

    Parkausweis "Blau"

    • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
    • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten)

    Parkausweis "Orange"

    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
      • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
      • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Parkausweis müssen Sie als Betroffener oder Bevollmächtigter schriftlich beantragen. Die zuständigen Behörden halten zur Vereinfachung in der Regel Formulare bereit.
     

    Fristen

    Parkausweis "Blau":
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt. Die Dauerausnahmegenehmigungen gelten maximal 5 Jahre.

    Parkausweis "Orange":
    Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
     

    Kosten

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration und Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2017

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Antrag auf Parkerleichterung, Parkausweis, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenparkausweis, Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen, Behindertenparkplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019