Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Hinweise für Waldeck: Antrag auf Gewährung von Blindengeld
Anträge auf Bewilligung von
- Blindengeld nach dem Hess. Landesblindengesetz
oder
- Blindenhilfe im Rahmen der Kriegsfürsorge
können unter Vorlage einer augenfachärztlichen Bescheinigung hier eingereicht werden. Vordrucke sind ebenfalls im Ordnungsamt erhältlich.
Anträge auf Bewilligung von
- Blindengeld nach dem Hess. Landesblindengesetz
oder
- Blindenhilfe im Rahmen der Kriegsfürsorge
können unter Vorlage einer augenfachärztlichen Bescheinigung hier eingereicht werden. Vordrucke sind ebenfalls im Ordnungsamt erhältlich.
Online-Dienst
Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Ansprechpartner
Waldeck, Stadt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
•Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
•Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
- Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Augenfachärztliche Bescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.
Kosten
Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
- Blindenhilfe/Aufstockungsleistung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- SGB Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 72 Blindenhilfe
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
- Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- LWV(Landeswohlfahrtverband Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landeswohlfahrtsverband, Blindengeld, LWV, Landesblindengeld, Blindheit, blind, Hochgradige Sehschwäche