Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienst
Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Landesblindengeld
Parkstraße 1
65812 Bad Soden am Taunus
Abteilungssleitung: Martin Schellhorn
Telefon: 06196 / 2 08 - 230
Telefax: 06196 / 2 08 - 239
Martin.Schellhorn@stadt-bad-soden.de
Ansprechpartner:
Viktoria Stein, Telefon: 06196 / 2 08 - 231
viktoria.stein@stadt-bad-soden.de
Birgit Albiez, Telefon: 06196 / 2 08 - 233
birgit.albiez@stadt-bad-soden.de
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Kinder, Jugend, Senioren und Soziales (Abteilung 50)
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 1
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales stehen montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Das Team vergibt allerdings auch Termine außerhalb dieser Zeiträume, um mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.
Achtung!
Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens wegen des Ukraine-Kriegs und der Flüchtlinge aus der Ukraine bleibt die Abteilung derzeit montags und mittwochs für den Besucherverkehr geschlossen!
Termine für Vorsprachen und Telefonate sollten per E-Mail vereinbart werden über abt.50@stadt-bad-soden.de.
Kontakt
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
- Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Augenfachärztliche Bescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.
Kosten
Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
- Blindenhilfe/Aufstockungsleistung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- SGB Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 72 Blindenhilfe
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Landesblindengeld
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral für Hessen durch den
LWV Hessen
Regionalmanagement für blinde Menschen und schwer sehgeschädigte Menschen
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Das Blindengeld ist eine monatlich im Voraus bewilligte Geldleistung, die es blinden bzw. sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilzunehmen. Diese blindheitsbedingten Mehraufwendungen sollen mit dem pauschalierten Blindengeld abgedeckt werden.
Blindengeld wird auf Antrag bewilligt. Der Antrag besteht aus dem Formular "Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz", dass bei der Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus angefordert oder über unsere Homepage heruntergeladen werden kann.
Zum Nachweis der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen ist der Vordruck "Augenfachärztliche Bescheinigung" erforderlich. Dieser ist vom behandelnden Augenarzt auszufüllen.
Bei weiteren Fragen zum Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG) stehen die Sachbearbeiter beim LWV Hessen auch telefonisch unter 0561 / 1 00 40 zur Verfügung. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.lwv-hessen.de.
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
- Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- LWV(Landeswohlfahrtverband Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
blind, Blindheit, Hochgradige Sehschwäche, Landesblindengeld, LWV, Blindengeld, Landeswohlfahrtsverband