Blindengeld Gewährung

    Landesblindengeld

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Online-Dienst

    Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)

    ID: L100001_386889144

    Beschreibung

    Stellen Sie den Antrag auf Blindengeld online. Hierbei handelt es sich um Leistungen für behinderungsbedingte Mehraufwendungen von hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2023 (von: Knoll, Angelika)

    Technisch geändert am 14.03.2023 (von: Knoll, Angelika)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -

     

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Landesblindengeld

    Abteilung für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales
    Parkstraße 1
    65812 Bad Soden am Taunus

    Abteilungssleitung: Martin Schellhorn
    Telefon: 06196 / 2 08 - 230 
    Telefax: 06196 / 2 08 - 239

    Martin.Schellhorn@stadt-bad-soden.de

    Ansprechpartner:
    Viktoria Stein, Telefon: 06196 / 2 08 - 231
    viktoria.stein@stadt-bad-soden.de

    Birgit Albiez, Telefon: 06196 / 2 08 - 233
    birgit.albiez@stadt-bad-soden.de

    Abteilung für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales
    Parkstraße 1
    65812 Bad Soden am Taunus

    Abteilungssleitung: Martin Schellhorn
    Telefon: 06196 / 2 08 - 230 
    Telefax: 06196 / 2 08 - 239

    Martin.Schellhorn@stadt-bad-soden.de

    Ansprechpartner:
    Viktoria Stein, Telefon: 06196 / 2 08 - 231
    viktoria.stein@stadt-bad-soden.de

    Birgit Albiez, Telefon: 06196 / 2 08 - 233
    birgit.albiez@stadt-bad-soden.de

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Kinder, Jugend, Senioren und Soziales (Abteilung 50)

    Adresse

    Postanschrift

    Parkstraße 1

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales stehen montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Das Team vergibt allerdings auch Termine außerhalb dieser Zeiträume, um mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. 

    Achtung! 

    Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens wegen des Ukraine-Kriegs und der Flüchtlinge aus der Ukraine bleibt die Abteilung derzeit montags und mittwochs für den Besucherverkehr geschlossen!

    Termine für Vorsprachen und Telefonate sollten per E-Mail vereinbart werden über abt.50@stadt-bad-soden.de.  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ständeplatz 6-10

    34117 Kassel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    •Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
    •Eine augenfachärztliche Bescheinigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.

    Kosten

    Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort  Blindenhilfe/Aufstockungsleistung

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Landesblindengeld

    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral für Hessen durch den

    LWV Hessen
    Regionalmanagement für blinde Menschen und schwer sehgeschädigte Menschen
    Kölnische Straße 30
    34117 Kassel

    Das Blindengeld ist eine monatlich im Voraus bewilligte Geldleistung, die es blinden bzw. sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilzunehmen. Diese blindheitsbedingten Mehraufwendungen sollen mit dem pauschalierten Blindengeld abgedeckt werden.

    Blindengeld wird auf Antrag bewilligt. Der Antrag besteht aus dem Formular „Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz“, dass bei der Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus angefordert oder über unsere Homepage heruntergeladen werden kann.

    Zum Nachweis der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen ist der Vordruck „Augenfachärztliche Bescheinigung“ erforderlich. Dieser ist vom behandelnden Augenarzt auszufüllen.

    Bei weiteren Fragen zum Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG) stehen die Sachbearbeiter beim LWV Hessen auch telefonisch unter 0561 / 1 00 40 zur Verfügung. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.lwv-hessen.de.

    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral für Hessen durch den

    LWV Hessen
    Regionalmanagement für blinde Menschen und schwer sehgeschädigte Menschen
    Kölnische Straße 30
    34117 Kassel

    Das Blindengeld ist eine monatlich im Voraus bewilligte Geldleistung, die es blinden bzw. sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilzunehmen. Diese blindheitsbedingten Mehraufwendungen sollen mit dem pauschalierten Blindengeld abgedeckt werden.

    Blindengeld wird auf Antrag bewilligt. Der Antrag besteht aus dem Formular "Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz", dass bei der Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus angefordert oder über unsere Homepage heruntergeladen werden kann.

    Zum Nachweis der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen ist der Vordruck "Augenfachärztliche Bescheinigung" erforderlich. Dieser ist vom behandelnden Augenarzt auszufüllen.

    Bei weiteren Fragen zum Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG) stehen die Sachbearbeiter beim LWV Hessen auch telefonisch unter 0561 / 1 00 40 zur Verfügung. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.lwv-hessen.de.

    Bemerkungen

    Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Landeswohlfahrtsverband, Blindengeld, LWV, Landesblindengeld, Blindheit, blind, Hochgradige Sehschwäche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)