• Niederdorfelden (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Blindengeld Gewährung

Landesblindengeld

Beschreibung

Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Online-Dienst

Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)

ID: L100001_386889144

Beschreibung

Stellen Sie den Antrag auf Blindengeld online. Hierbei handelt es sich um Leistungen für behinderungsbedingte Mehraufwendungen von hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 09.03.2023

Technisch geändert am 14.03.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -

 

Ansprechpartner

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen

Adresse

Hausanschrift

Ständeplatz 6-10

34117 Kassel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 30.11.2022

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

•Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
•Eine augenfachärztliche Bescheinigung.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.

Kosten

Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort  Blindenhilfe/Aufstockungsleistung

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".

  • Blindengeld
    (Landeswohlfahrtsverband Hessen)
  • LWV
    (Landeswohlfahrtverband Hessen)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 03.11.2008

Technisch geändert am 28.02.2025

Stichwörter

blind, Blindengeld, Hochgradige Sehschwäche, LWV, Landesblindengeld, Blindheit, Landeswohlfahrtsverband

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019