Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienst
Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)
Beschreibung
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Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Ansprechpartner
Stadt Langenselbold - Soziales, Kultur, Personal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 59
63501 Langenselbold
Öffnungszeiten
- Verwaltung
- Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
- Bürgerbüro
- Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
- Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
•Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
•Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
- Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Augenfachärztliche Bescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.
Kosten
Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
- Blindenhilfe/Aufstockungsleistung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- SGB Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 72 Blindenhilfe
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
- Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- LWV(Landeswohlfahrtverband Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landeswohlfahrtsverband, Blindengeld, LWV, Landesblindengeld, Blindheit, blind, Hochgradige Sehschwäche