Gewerbeummeldung
Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Magistrat der Kreisstadt Eschwege - Geschäftsbereich 2 - Bürgerdienstleistungen und Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christina Gliemroth
Frau Ingrid Biehl
Herr Benjamin Binder
Frau Doris Diete
Herr Jörn Engler
Frau Ricarda Feigenspan
Telefon Festnetz: 05651 3336747
Herr Rigobert Gaßmann
Herr Kevin Gros
Frau Ute Hollerbach-Bittner
Frau Sylvia Hähnel-Siewert
Herr Marco Illing
Herr York-Egbert König
Frau Renate Kößler
Frau Susanne Mai
Frau Constanze Ritzau-Schäffer
Telefon Festnetz: 05651 304-324
Fax: 05651 31412
Frau Judith Rode
Herr Heinrich Schäfer
Frau Elke Siegel
Frau Dr. Annika Spilker
Frau Rita Störmer
Herr Volker Ullrich
Herr Philipp Wangerow
Telefon Festnetz: 05651 337922
Herr Markus Wieditz
Telefon Festnetz: 05651 337921
Frau Paula Zacher
Frau Judith Rode
Frau Silke Rottstädt
Frau Karin Kolb
Frau Juliane Wieditz
Herr Uwe Gondermann
Internet
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeummeldung, Gewerbe, Ummeldung