Gewerbeummeldung
Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06635 18-10
Telefax: 06635 18-15
E-Mail: hedrich@stadt-kirtorf.de
E-Mail: naumann@stadt-kirtorf.de
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kirtorf: Spezielle Hinweise - Stadt Kirtorf
1 Woche
Hinweise für Kirtorf
1 Woche
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Hinweise für Kirtorf: Spezielle Hinweise - Stadt Kirtorf
Gebühr 22.0 EUR
Hinweise für Kirtorf
Gebühr 22.00 EUR
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Gewerbeummeldebestätigung
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeummeldung, Gewerbe, Ummeldung