Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeummeldung

    Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Gewerbeummeldung

    Wenn ein bereits gemeldetes Unternehmen innerhalb des Schwalbacher Stadtgebietes umzieht oder wenn sich die Tätigkeitsmerkmale ändern, also z. B. neue Unternehmensbereiche hinzukommen oder Teilbereiche aufgegeben werden, ist dies dem Gewerbeamt mitzuteilen. Bei Personengesellschaften, z.B. einer GbR oder OHG, ist von jedem Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.

    Die Ummeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Gewerbeummeldung
    • Personalausweis/ Pass (bei schriftl. Ummeldung in Kopie)
    • evtl. Kopie des Handelsregisterauszug und der Handwerkserlaubnis

    Wenn ein bereits gemeldetes Unternehmen innerhalb des Schwalbacher Stadtgebietes umzieht oder wenn sich die Tätigkeitsmerkmale ändern, also z. B. neue Unternehmensbereiche hinzukommen oder Teilbereiche aufgegeben werden, ist dies dem Gewerbeamt mitzuteilen. Bei Personengesellschaften, z.B. einer GbR oder OHG, ist von jedem Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.

    Die Ummeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Gewerbeummeldung
    • Personalausweis/ Pass (bei schriftl. Ummeldung in Kopie)
    • evtl. Kopie des Handelsregisterauszug und der Handwerkserlaubnis

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalbach am Taunus - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle im Rathaus.
    Die Hauptaufgaben sind das Melde- und Passwesen.
    Hier bekommen Sie auch Karten für städtische Veranstaltungen, verschiedene Formulare und Broschüren.
    Im Bürgerbüro können Sie außer mit Bargeld auch mit ec-Card und Geldkarte bezahlen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    Postfach 2710

    65824 Schwalbach am Taunus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 18:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Kosten

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Gewerbeummeldebestätigung

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewerbeummeldung, Gewerbe, Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)