Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbeummeldung

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Gewerbeummeldung

    Änderung der gemeldeten Daten eines bestehenden Gewerbes ist nach § 14 der Gewerbeordnung umgehend dem Gewerbeamt (Bürgerservice) anzuzeigen. 

    Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung. Hierzu werden die Meldungen auch automatisch weitergeleitet an verschiedene andere Stellen, z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, etc.

     Dies ist der Fall bei:

    • Verlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs
    • Änderung des Namens der Firma
    • Erweiterung oder neue Tätigkeiten
    • Änderung einer bestehenden Tätigkeit
    • Änderung des Familien- oder Vornamens (nur bei Einzel- oder Personengesellschaften)

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Für Schmitten im Taunus wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Gewerbeummeldung

    • Formular "GeWa 2 Gewerbe-Ummeldung" 
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Kosten

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbeummeldung, Ummeldung, Gewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English