Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeummeldung

    Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Online-Dienste

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gewerbeummeldung

    ID: L100001_405490848

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2024 (von: Zehnbauer, Lisa)

    Technisch geändert am 27.06.2024 (von: Zehnbauer, Lisa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchbergstraße 18

    64625 Bensheim

    Öffnungszeiten

    Montag
    8.00 - 12.00 Uhr 
    Dienstag
    14.00 - 17.30 Uhr
    Donnerstag
    8.00 - 12.00 Uhr und
    14.00 - 15.30 Uhr
    Freitag 
    8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bensheim: Gewerbeummeldung Stadt Bensheim

    Bei der Gewerbeanzeige sind mitzubringen:

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass), Ausländer: Nationalpass, ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden
    • bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug und der Gesllschaftervertrag
    • bei Auswärtigen eine aktuelle Meldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Kopie des gewerblichen Mietvertrages

    Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten u. Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, daß die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Notwendig sind also:

    • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
    • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle (erhältlich bei der Handwerkskammer)
    • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)

    Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechnende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.

    Bei der Gewerbeanzeige sind mitzubringen:

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass), Ausländer: Nationalpass, ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden
    • bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug und der Gesllschaftervertrag
    • bei Auswärtigen eine aktuelle Meldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Kopie des gewerblichen Mietvertrages

    Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten u. Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, daß die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Notwendig sind also:

    • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
    • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle (erhältlich bei der Handwerkskammer)
    • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)

    Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechnende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Kosten

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Gewerbeummeldebestätigung

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bemerkungen

    Hinweise für Bensheim: Gewerbeummeldung Stadt Bensheim

    Zuständig für die Stadt Bensheim:

    Magistrat der Stadt Bensheim
    Team Allgemeine Sicherheit und Ordnung 
    Kirchbergstraße 18
    64625 Bensheim

    Tel.: 06251 / 14-160
    Tel.: 06251 / 14-164

    E-Mail: ordnungswesen@bensheim.de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewerbeummeldung, Gewerbe, Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)