Gewerbeummeldung
Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bensheim: Gewerbeummeldung Stadt Bensheim
Bei der Gewerbeanzeige sind mitzubringen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass), Ausländer: Nationalpass, ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug und der Gesllschaftervertrag
- bei Auswärtigen eine aktuelle Meldebescheinigung des Wohnsitzes
- Kopie des gewerblichen Mietvertrages
Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten u. Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, daß die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Notwendig sind also:
- Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle (erhältlich bei der Handwerkskammer)
- die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)
Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechnende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Bei der Gewerbeanzeige sind mitzubringen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass), Ausländer: Nationalpass, ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug und der Gesllschaftervertrag
- bei Auswärtigen eine aktuelle Meldebescheinigung des Wohnsitzes
- Kopie des gewerblichen Mietvertrages
Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten u. Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, daß die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Notwendig sind also:
- Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle (erhältlich bei der Handwerkskammer)
- die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)
Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechnende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Gewerbeummeldebestätigung
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bemerkungen
Hinweise für Bensheim: Gewerbeummeldung Stadt Bensheim
Zuständig für die Stadt Bensheim:
Magistrat der Stadt Bensheim
Team Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Tel.: 06251 / 14-160
Tel.: 06251 / 14-164
E-Mail: ordnungswesen@bensheim.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeummeldung, Gewerbe, Ummeldung