Gewerbe ummelden
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Online-Dienste
- Angelburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen)
- Bad König (Landkreis Odenwaldkreis, Hessen)
- Bad Zwesten (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Bensheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Birstein (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Breidenbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Buseck (Landkreis Gießen, Hessen)
- Dautphetal (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Dreieich (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Ehrenberg (Rhön) (Landkreis Fulda, Hessen)
- Ehringshausen (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
- Eltville am Rhein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Eppertshausen (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
- Eschborn (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Frankenberg (Eder) (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Fritzlar (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Gelnhausen (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Gernsheim (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Ginsheim-Gustavsburg (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Glashütten (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Gudensberg (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Haina (Kloster) (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Hasselroth (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Hattersheim am Main (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Herborn (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
- Hessisch Lichtenau (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
- Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Hochheim am Main (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Hofheim am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Hohenahr (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
- Hünfelden (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
- Kelsterbach (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Kronberg im Taunus (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Langen (Hessen) (Landkreis Offenbach)
- Lauterbach (Hessen) (Landkreis Vogelsbergkreis)
- Lautertal (Vogelsberg) (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen)
- Liederbach am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Limeshain (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Linsengericht (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Lohfelden (Landkreis Kassel, Hessen)
- Marburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Messel (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
- Mittenaar (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
- Neu-Anspach (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Neuental (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Neukirchen (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Nidda (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Nidderau (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
- Offenbach am Main (Hessen)
- Otzberg (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
- Ranstadt (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Raunheim (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Rödermark (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Rosbach v. d. Höhe (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Schauenburg (Landkreis Kassel, Hessen)
- Sinntal (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Ulrichstein (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen)
- Usingen (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Viernheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Wächtersbach (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Weilmünster (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
- Weimar (Lahn) (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Weinbach (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
- Wiesbaden (Hessen)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Gewerbeamt bzw. Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
- Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Anzeige der Ummeldung: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Hessen: Gewerbe ummelden
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Anzeige der Ummeldung: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Gewerbeummeldebestätigung
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.09.2025
Stichwörter
Namensänderung, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Betriebsummeldung, Änderung Geschäftstätigkeit, Verlegung Zweigniederlassung, Geschäft, Geschäftsänderung, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Betrieb, Gewerbe, Gewerbeangelegenheit, Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Verlegung Betriebssitz, Gewerbe ummelden