Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Wenn Sie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
- Frühförderung und Frühberatung behinderter Kinder und ihrer Eltern
- Förderung der Integration geistig und körperlich behinderter Kinder in Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
- Hilfe zur schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf
- Hilfe zum Besuch einer Hochschule
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Weiterhin müssen Leistungsberechtigte einen Eigenbeitrag aus ihrem Einkommen oder Vermögen zahlen, sofern dieses eine bestimmte Höhe überschreitet. Bestimmte Leistungsgruppen sind von der Heranziehung zu einem Eigenbeitrag allerdings grundsätzlich ausgenommen. Für die Berechnung des Betrages gelten besondere Regelungen.
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienst
Online-Antrag des LWV-Hessen auf Leistungen der Eingliederungshilfe
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist
- bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule oder
- wenn die Leistungen erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beantragt werden
der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk sich der Empfänger der Hilfe tatsächlich aufhält. Sie können den Antrag aber auch bei Ihrer Gemeinde abgeben. Diese ist verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Für Leistungen nach Abschluss der Schulausbildung ist der Landeswohlfahrtverband Hessen zuständig.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.
Frühförderung, Integrationsmaßnahmen Kita und Teilhabeassiszenz Regelschulen
Ansprechpartner
Zuständigkeit
Kontaktdaten
Frau Benner
- Bad Camberg
- Hünfelden
- Merenberg
- Weilburg
Tel. 06431/296-532
Email: t.benner@limburg-weilburg.de
Frau Geis
- Kinderzentrum LH Wetzlar-Weilburg in Weilburg
- Dornburg
- Hadamar
Tel. 06431/296-329
Email: k.geis@limburg-weilburg.de
Frau Kaulakis
- Beselich
- Mengerskirchen
Tel.: 06431/296-330
Email: d.kaulakis@limburg-weilburg.de
Frau Kremer
- Runkel
- Villmar
Tel.: 06431/296-392
Email: c.kremer@limburg-weilburg.de
Frau Loraing
- Brechen
- Elbtal
- Löhnberg
- Selters
- Waldbrunn
- Weilmünster
- Weinbach
Tel.: 06431/296-610
Email: b.loraing@limburg-weilburg.de
Herr Riepel
- Limburg
- Elz
Tel. 06431/296-463
Email: u.riepel@limburg-weilburg.de
Teilhabeassistenz Förderschulen
Ansprechpartner
Zuständigkeit
Kontaktdaten
Frau Benner
- Walderbachschule Weilburg
Tel. 06431/296-532
Email: t.benner@limburg-weilburg.de
Frau Geis
- Windhofschule Weilburg
- Neuwied
Tel. 06431/296-329
Email: k.geis@limburg-weilburg.de
Frau Kaulakis
- Astrid-Lindgren-Schule
Tel.: 06431/296-330
Email: d.kaulakis@limburg-weilburg.de
Frau Kremer
- Astrid-Lindgren-Schule
- Freiherr-von-Schütz-Schule Bad Camberg
Tel.: 06431/296-392
Email: c.kremer@limburg-weilburg.de
Herr Riepel
- Albert-Schweitzer-Schule Limburg
Tel. 06431/296-463
Email: u.riepel@limburg-weilburg.de
Einrichtungen für Kinder über Tag und Nacht, Tagesstätte, Pflegefamilien, Betreutes Wohnen
Frau Benner
Frau Geis
Frau Loraing
Herr Riepel
Tel. 06431/296-532
Email: t.benner@limburg-weilburg.de
Tel. 06431/296-329
Email: k.geis@limburg-weilburg.de
Tel.: 06431/296-610
Email: b.loraing@limburg-weilburg.de
Tel. 06431/296-463
Email: u.riepel@limburg-weilburg.de
Hilfeplanung / Bedarfsermittlung
Frau Tsirtsakis-Jung
Tel.: 0151/46380502
Mail: n.tsirtsakis-jung@limburg-weilburg.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-449
Formulare
Schulische Stellungnahme Teilhabeassistenz
Antragsformular - Eingliederungshilfe
Anwesenheitsliste KiGa 2024
Online-Antrag Teilhabeassistenz
Online-Antrag Integrationsplatz
Online-Trägererklärung
Online-Antrag Heilpädagogische Förderung
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B.
- Nachweis über die Behinderung
- sämtliche Einkommensnachweise
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Um eine möglichst effektive Förderung des behinderten Menschen zu erreichen, stellt der Sozialhilfeträger möglichst früh gemeinsam mit dem behinderten Menschen, dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt und eventuell mit dem Jugendamt bzw. der Arbeitsagentur einen Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 10.08.2021
Stichwörter
Teilhabe, Pflegeleistungen, Förderung, besondere Wohnformen, Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Eingliederungshilfe für Behinderte, Eingliederungshilfe, Integration