Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
Beschreibung
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Hinweise für Eschborn: Behindertenfahrdienst
Behindertenfahrdienst
Der Arbeiter-Samariter-Bund führt in Eschborn einen Behindertenfahrdienst durch.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle des Arbeiter-Samariter-Bundes
Unterortstraße 65
65760 Eschborn
Telefon: 06196/50400
Zu den städtischen Seniorenveranstaltungen wird ein kostenloser Behindertenfahrdienst angeboten.
Behindertenfahrten
Der Main-Taunus-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH einen kostenlosen Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger des Main-Taunus-Kreises an.
Anträge erhalten Sie im Rathaus Eschborn und in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis
- kein eigenes Kraftfahrzeug
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG" oder ärztliche Bescheinigung über die dauernde Nutzung eines Rollstuhls
- Einkommen unter der Einkommensgrenze (§ 81 Abs.1 Nr.1 Bundessozialhilfegesetz)
- Vermögen unterhalb der Freigrenze (§88 BSHG)
Benötigte Unterlagen:
Passbild, Einkommens- und Vermögensnachweise
Stadtführer für Menschen mit Behinderungen
Den neuen "Stadtführer für Menschen mit Behinderungen" erhalten Sie kostenlos im Rathaus und in der Verwaltungsstelle NIederhöchstadt. Gerne können Sie ihn sich auch zuschicken lassen.
Behindertenfahrdienst
Der Arbeiter-Samariter-Bund führt in Eschborn einen Behindertenfahrdienst durch.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle des Arbeiter-Samariter-Bundes
Unterortstraße 65
65760 Eschborn
Telefon: 06196/50400
Zu den städtischen Seniorenveranstaltungen wird ein kostenloser Behindertenfahrdienst angeboten.
Behindertenfahrten
Der Main-Taunus-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH einen kostenlosen Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger des Main-Taunus-Kreises an.
Anträge erhalten Sie im Rathaus Eschborn und in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis
- kein eigenes Kraftfahrzeug
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG" oder ärztliche Bescheinigung über die dauernde Nutzung eines Rollstuhls
- Einkommen unter der Einkommensgrenze (§ 81 Abs.1 Nr.1 Bundessozialhilfegesetz)
- Vermögen unterhalb der Freigrenze (§88 BSHG)
Benötigte Unterlagen:
Passbild, Einkommens- und Vermögensnachweise
Stadtführer für Menschen mit Behinderungen
Den neuen "Stadtführer für Menschen mit Behinderungen" erhalten Sie kostenlos im Rathaus und in der Verwaltungsstelle NIederhöchstadt. Gerne können Sie ihn sich auch zuschicken lassen.
Online-Dienste
Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis / ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Beschreibung
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den hessischen Ämter für Versorgung und Soziales.
Zuständigkeit
An das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Adresse
Postanschrift
Postfach 5747
65047 Wiesbaden
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Kosten
Seit dem 01.01.2021 beträgt die Eigenbeteiligung:
für die jährliche Wertmarke.: Gebühr 91.0 EUR
für die halbjährliche Wertmarke.: Gebühr 46.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 19.05.2022
Stichwörter
unentgeltliche Beförderung, Beiblatt, Kfz-Steuer Ermäßigung, Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Wertmarke