Behinderung Feststellung
Sie möchten nach dem Schwerbehindertenrecht eine Behinderung feststellen lassen? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Beschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen?
Dazu können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beraten lassen und auch (online) einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Ihr Arzt hat Ihnen mitgeteilt, dass er bei Ihnen eine Erkrankung oder Behinderung festgestellt hat, die länger als sechs Monate andauern wird? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich diese Erkrankung oder Behinderung durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main, anerkennen zu lassen. Unter Umständen können Sie bestimmte Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel Steuererleichterungen und einen Schwerbehindertenausweis, in Anspruch nehmen.
Wenn sich bei Ihrer bereits bestehenden Erkrankung oder Behinderung etwas verschlechtert oder neu hinzukommt, können Sie auch das beim Amt für Versorgung und Soziales durch einen Antrag anerkennen lassen.
Hierzu sowie zu allen anderen Fragen rund um das Thema Behinderung, Erkrankung und Einschränkung können Sie unseren persönlichen Antrags- und Beratungsservice kostenlos und unverbindlich in Anspruch nehmen.
Brauchen Sie eine Beratung und Antragshilfe zur Pflegeversicherung, zu Hilfsmitteln, zu barierrefreiem Bauen und Wohnen, zu Kostenträgern und Zuschüssen oder benötigen Sie einen Gesprächspartner, mit dem Sie Ihre Situation im Alltag oder im Umgang mit Ihrer eigenen Behinderung oder der Behinderung eines Angehörigen besprechen können?
Auch bei der Antragsaufnahme zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) bis 65 Jahre sind wir gerne für Sie da.
Online-Dienst
Behinderung/Nachteilsausgleich – Feststellung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung muss schriftlich oder online (in beiden Fällen mit der dazugehörigen und unterschriebenen Einverständniserklärung) bei den Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragt werden.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formblattantrag/Online-Antrag
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z. B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten)
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
- Einwilligungserklärung (§§67 und 100 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch –SGB X –) zur Entbindung der zuständigen Ärzte von deren Schweigepflicht (siehe Online- und Papierantrag)
Formulare
Voraussetzungen
Eine Bearbeitung des Online-Antrages ist (ebenso wie bei dem bisherigen Papier-Antragsverfahren) nur in Verbindung mit der unterschriebenen „Einwilligungserklärung“ gültig. Diese entbindet die Ärzte von Ihrer Schweigepflicht und ermöglicht es den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales Ihren Antrag, mit allen dazugehörigen ärztlichen Unterlagen, zu prüfen. Ohne unterschriebene „Einwilligungserklärung“ ist auch der Online-Antrag unvollständig und kann nicht weiterbearbeitet werden. Die unterschriebene Einwilligungserklärung kann entweder auf dem Postweg übermittelt werden oder direkt (per Scan und Upload) über den Online-Antrag.
Um das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales für Ihren Ort zu finden, ist lediglich die Angabe Ihres Wohnortes in den ersten Eingabefeldern erforderlich. Vor Versand Ihrer Daten wird Ihnen das zuständige Versorgungsamt mit dazugehörigen Kontaktdaten angezeigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.
Sofern ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann auf Antrag festgestellt werden, dass ein Grad der Behinderung oder gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten. Informationen dazu finden Sie in einer Broschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen, die auch über dessen Internetseite heruntergeladen oder angefordert werden kann. Über weitere Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen bei der Post für Blindensendungen und anderes mehr finden Sie auf der Internetseite des Sozialnetzes Hessen "mit dabei".
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.09.2021
Stichwörter
Behinderung, Nachteilausgleich, Schwerbehindertenrecht, behindert, Behindertenrecht, schwerbehindert, Schwerbehindertenantrag, Merkzeichen, Lernbehinderung, Feststellungsverfahren, Schwerbehinderung