Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Online-Dienst
Vergabe einer Hausnummer
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zuständige Stelle
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Hausnummernvergabe
Zuständigkeit
An den Gemeindevorstand oder bei Städten an den Magistrat.
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Stadtentwicklung und Mobilität (Abteilung 61)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität stehen Ihnen montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr im Bürgerhaus Neuenhain, in der Hauptstraße 45, 2. Stock, gerne zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie für eine Bauakteneinsicht einen Termin unter 06196 208-331.
Auch außerhalb dieser Zeiträume stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglich um Ihre Belange kümmern.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Stadtentwicklung
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Hausnummernvergabe
Informationen über die Voraussetzungen zur Fällung eines Baumes, entnehmen Sie bitte dem unter Rechtsgrundlage eingefügten Link zur Baumschutzsatzung.
Informationen über die Voraussetzungen zur Fällung eines Baumes, entnehmen Sie bitte dem unter Rechtsgrundlage eingefügten Link zur Baumschutzsatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Hausnummernvergabe
Hier finden Sie die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus.
Hier finden Sie die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus.
Kosten
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Hausnummernvergabe
Die anfallenden Bearbeitungsgebühren können Sie der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Soden am Taunus entnehmen.
Die anfallenden Bearbeitungsgebühren können Sie der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Soden am Taunus entnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hausnummernvergabe, Haus, Hausnummer, Nummer, Hausnummern