Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Hinweise für Kassel: Grundsteuer
Online-Dienst
SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Grundstücksabgaben online erteilen
Beschreibung
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Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Grundstücksabgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-2070
Telefon: 0561 787-2078
E-Mail: grundstuecksabgaben1@kassel.de
E-Mail: grundstuecksabgaben2@kassel.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Grundsteuer
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Hinweise für Kassel: Grundsteuer
Sollte sich ein Guthaben ergeben, ist darauf zu achten, ob im Bescheid eine Bankverbindung für Rückerstattungen angegeben ist. Fehlt diese, benötigen wir ein Schreiben oder eine Mail mit der Angabe von Kassenzeichen und Bankverbindung, um die Erstattung ggf. vornehmen zu können.
Ein zu erstattendes Guthaben ergibt sich nur dann, wenn Sie alle Fälligkeiten aus früheren Grundstücksabgabenbescheiden vollständig gezahlt haben.
Erhalten wir keine Nachricht und es gibt offene Fälligkeitstermine zu demselben Kassenzeichen, werden wir Guthaben damit verrechnen. Das Aufrechnen mit anderen offenen Forderungen der Stadt Kassel ist ebenfalls vorbehalten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Substanzsteuer, HMdF, Grundbesitz, Bemessung, Grundsteuer, Steuern, Realsteuer, Steuer, Grundsteuermesszahl