Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Online-Dienste

    Grundbesitzwechsel anzeigen

    ID: L100001_407536532

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie den Übergang (beispielsweise durch Verkauf, Schenkung, Erbe) eines Grundstücks zum Zwecke der Festsetzung der Grundbesitzabgaben anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ummeldung Hauswasseranschluss

    ID: L100001_407532307

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie nach einem Eigentumswechsel online einen Hauswasseranschluss ummelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
     

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Stadt Hadamar - Steueramt

    Adresse

    Postanschrift

    Untermarkt 1

    Postfach

    65589 Hadamar

    Hausanschrift

    Untermarkt 1

    65589 Hadamar

    (Historisches Rathaus)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Grundsteuermesszahl, Substanzsteuer, Grundbesitz, Realsteuer, Bemessung, Grundsteuer, Steuern, Steuer, HMdF

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de