Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
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Grundbesitzwechsel
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema „Einheitsbewertung“ steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Elz - Gemeindekasse
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 39
Postfach
65604 Elz
Postanschrift
Rathausstraße 39
Postfach
65604 Elz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
• Gemeindekasse
Durch die Gemeindekasse erfolgt die Verwaltung der Finanzen, die sich u.a. aus den kommunalen Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie den Zuweisungen des Landes zusammensetzen. Die Gemeindekasse ist ferner für die bankenmäßigen Auszahlungen und Einzahlungen zuständig und sie überwacht die Zahlungseingänge. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Zwangsvollstreckung von Forderungen - wobei die Gemeinde Elz keine eigenen Vollstreckungsbeamten hat, sondern sich hier des Landkreises Limburg-Weilburg bedient - Einzugsermächtigung, Kassenwesen, Lastschriftverfahren.
Ausgabe von Abfallkalendern, gelben Wertstoffsäcken, Verkauf von amtlichen Abfallsäcken des Landkreises Limburg-Weilburg und Rad- und Wanderweg-Karten, Chroniken und Broschüren der Gemeinde Elz.
Verkauf von Saisonkarten für das Elzer Schwimmbad.
Gemeinde Elz - Amt 20: Amt für Finanzen
Beschreibung
Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind u.a. die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans, die mittelfristige Finanzplanung, die Vermögens-, Kredit- und Rücklagenwirtschaft.
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefax: 06431 9575-47
E-Mail: finanzen@elz-ww.de
Kontaktperson
Frau Katja Schönberger
Herr Mathias Hölper
Postanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Telefon Festnetz: 06431 9575-46
Fax: 06431 9575-47
E-Mail: mathias.hoelper@elz-ww.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Grundbesitz, Steuer, Steuern, Bemessung, Substanzsteuer, Grundsteuer, HMdF, Grundsteuermesszahl, Realsteuer