Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Damit wir Ihre fälligen Zahlungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer usw.) von Ihrem Konto einziehen können, ist ein sogenanntes SEPA-Lastschrift-Mandat von Ihnen erforderlich. Wir bitten Sie daher, das umseitige Formular ausgefüllt und unterzeichnet im Original (per Post oder Fax) an uns zurückzusenden!
-Bei Kontoänderung benötigen wir ein neues Lastschrift-Mandat!-
- LastschriftverfahrenLastschriftverfahren / Einzugsermächtigung Stadtkasse Dieburg
Damit wir Ihre fälligen Zahlungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer usw.) von Ihrem Konto einziehen können, ist ein sogenanntes SEPA-Lastschrift-Mandat von Ihnen erforderlich. Wir bitten Sie daher, das umseitige Formular ausgefüllt und unterzeichnet im Original (per Post oder Fax) an uns zurückzusenden!
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- LastschriftverfahrenLastschriftverfahren / Einzugsermächtigung Stadtkasse Dieburg
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema „Einheitsbewertung“ steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00
und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.30
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-112
Telefon: +49 6071 2002-412
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: gewerbesteuer@dieburg.de
E-Mail: grundsteuer@dieburg.de
E-Mail: hundesteuer@dieburg.de
E-Mail: spielapparatesteuer@dieburg.de
Kontaktperson
Frau La Marca
Herr Gantzert
Herr C. Beckmann
Frau Klafczenski
Formulare
Lastschriftverfahren
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Grundbesitz, Steuer, Steuern, Bemessung, Substanzsteuer, Grundsteuer, HMdF, Grundsteuermesszahl, Realsteuer