Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Beschreibung

    Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:

    - Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.

    - Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Weitere Informationen zur Teilungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)

    Online-Dienste

    Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter

    ID: L100001_387297857

    Beschreibung

    Um am digitalen Baugenehmigungsverfahren im Kreis Offenbach teilzunehmen, wird eine Teilnahmevollmacht benötigt.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Teilungsgenehmigung

    ID: L100001_387297863

    Beschreibung

    Im Rahmen des digitalen Bauantragsverfahrens kann eine Teilungsgenehmigung beantragt werden.

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    Technisch erstellt am 22.03.2023

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Dreieich - Liegenschaftsmanagement

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 45

    63303 Dreieich

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. Bauberatung: Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06103 601-433

    Telefon: 06103 601-446

    Telefax: 06103 601-414

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Teilung, Kataster, Teilung Grundstück, Grundstücksteilung, Änderung Grundstücksgrenze, Lageplan, Geodaten, Grundstück, Teilungsgenehmigung, Geoinformationen, Lagepläne, Liegenschaftskataster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019