Planfeststellungsbeschluss Feststellung

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schmitten - Bauverwaltung (allgemein)

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Parkstraße 2

    61389 Schmitten

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
     donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Anrufe wegen Gleitzeit bitte möglichst zwischen:  8.30 bis 12.00 Uhr  und 13.30 bis 15.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauberatung, Standortfrage, Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan, FNP, Bauvorhaben, Bauleitplanentwurf, Standort, Bauleitplanung, vorbereitender Bauleitplan, Planfeststellung, Planung, Bauland, Straßen, Stadtentwicklung, Bauleitplan, Bebauung, Bauen, B-Plan, Baugesetzbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English