Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeinde Schmitten - Bauverwaltung (allgemein)
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Öffnungszeiten
montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Anrufe wegen Gleitzeit bitte möglichst zwischen:
8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
B-Plan, FNP, Bauvorhaben, Bebauung, Bauleitplan, Bauberatung, Baugesetzbuch, Planung, Bauleitplanung, Bauland, Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan, Straßen, Bauleitplanentwurf, vorbereitender Bauleitplan, Standortfrage, Bauen, Standort, Stadtentwicklung, Planfeststellung