Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Beschreibung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Hinweise für Neu-Isenburg: Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Zuständigkeit
Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.
Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.
Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.
Ansprechpartner
Stadt Neu-Isenburg - Schiedsamt
Aktuelles
Beschreibung
Die Schiedspersonen sind Günther Marx (Schiedsmann) und Hans-Joachim Winkler (stellvertretender Schiedsmann).
Aufgaben des Schiedsamtes
Ohne den Versuch einen Streit über ein Schiedsgericht zu schlichten, ist keine Klage vor Gericht möglich. Eine Schiedsperson verhängt keine Strafen, sondern gibt Empfehlungen. Beispielsweise kann sie einen Schadensausgleich oder auch eine Entschuldigung vorschlagen. Bundesweit liegt die Schlichtungsquote bei durchschnittlich 50 Prozent. So ist es auch in Neu-Isenburg.
Damit werden nicht nur die Gerichte entlastet, sondern auch die Gebühren für die Klagenden und Beklagten niedrig gehalten. Um die 50 Euro Gebühren fallen in der Regel beim Schiedsgericht an. Die Gerichtskosten betragen schnell das Zehnfache. Die Gebühren werden vom Antragstellenden getragen, eine Teilung der Kosten kann bei der Verhandlung beschlossen werden, wenn die Gegenseite einverstanden ist.
Adresse
Hausanschrift
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
(Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06102 241-0
E-Mail: schiedsamt@stadt-neu-isenburg.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Siehe dazu auch
- Nachbarrecht - Eine OrientierungshilfeHessisches Ministerium der Justiz
- Streitschlichtung - Schlichten ist besser als RichtenHessisches Ministerium der Justiz
- Das hessische Schiedsamt - Schlichten ist besser als Richten(Hessisches Ministerium der Justiz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018
Stichwörter
Schiedsfrau, Nachbarstreit, Nachbarrecht, Schlichter, Ombudsmann, Schiedsamt, Streitschlichtung, Schiedsmann, Nachbarschutz