Schiedsamt
Beschreibung
Die Schiedspersonen sind Günther Marx (Schiedsmann) und Hans-Joachim Winkler (stellvertretender Schiedsmann).
Aufgaben des Schiedsamtes
Ohne den Versuch einen Streit über ein Schiedsgericht zu schlichten, ist keine Klage vor Gericht möglich. Eine Schiedsperson verhängt keine Strafen, sondern gibt Empfehlungen. Beispielsweise kann sie einen Schadensausgleich oder auch eine Entschuldigung vorschlagen. Bundesweit liegt die Schlichtungsquote bei durchschnittlich 50 Prozent. So ist es auch in Neu-Isenburg.
Damit werden nicht nur die Gerichte entlastet, sondern auch die Gebühren für die Klagenden und Beklagten niedrig gehalten. Um die 50 Euro Gebühren fallen in der Regel beim Schiedsgericht an. Die Gerichtskosten betragen schnell das Zehnfache. Die Gebühren werden vom Antragstellenden getragen, eine Teilung der Kosten kann bei der Verhandlung beschlossen werden, wenn die Gegenseite einverstanden ist.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06102 241-0
E-Mail: schiedsamt@stadt-neu-isenburg.de