Anliegerbescheinigung Ausstellung
    99012003012000

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienst

    Anliegerbescheinigung

    ID: L100001_414445024

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2024
    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Grundstücksservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Felsengarten 9A
    34225 Baunatal

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    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baunatal: Anliegerbescheinigung beantragen

    Die Gebühren basieren auf der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung (VKS) der Stadt Baunatal.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008
    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019