Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.
Beschreibung
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Aktuelles
Der Gutachterausschuss ist für die Transparenz des Immobilienmarktes der documenta-Stadt Kassel verantwortlich.
Beschreibung
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der documenta-Stadt Kassel ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches eine selbstständige und unabhängige Institution des Landes Hessen. Ihm gehören ehrenamtliche Sachverständige aus verschiedenen Berufsgruppen als Gutachter an. Die Auftraggeber des Gutachterausschusses sind öffentliche und private Institutionen, Verbände und Privatpersonen.
In Kassel besteht des Gutachterausschuss aus einem Vorsitzenden und 13 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern. Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient er sich einer Geschäftsstelle, die beim Amt Vermessung und Geoinformation angesiedelt ist. Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist es nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB§§192-197, Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen.
Gesetzliche Aufgaben:
- Führung der Kaufpreissammlung durch Auswertung von Immobilien-Kaufverträgen
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (anonymisiert)
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (alle zwei Jahre)
- Veröffentlichung der Bodenrichtwertkarte
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Veröffentlichung des Immobilienmarktberichtes (jährlich)
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen, Rohertragsfaktoren u.a.)
- Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken
- Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Marktanalyse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gutachterausschuss@kassel.de
Kontaktperson
Frau Amber Despotovic
Frau Martina Vogt
Amt für Bodenmanagement Korbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Korbach -Außenstelle Hofgeismar-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
- Grundbuchauszug
- Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
- Vollmacht des Eigentümers
- Brandversicherungsschein
- Verzeichnis der Miet und Pachteinnahmen
- Verzeichnis Betriebskosten
- Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
- Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
- Energieausweis
- Lageplan
- Baupläne/Grundrisse
- Sonstiges
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Um ein Wertgutachten beantragen zu können, müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte oder Berechtigter an einem Grundstück sein.
- Die Beantragung ist auch mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 1 bis 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmobilienwertV)
- § 7 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
- § 14 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
- Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (Anlage 3 VwKostO-MWEVW)
Verfahrensablauf
- Bürgerinnen und Bürger können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
- Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
- Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
- Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
- Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
- Dann wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen.
- Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die durchschnittliche Durchlaufzeit beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.
Kosten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäuferinnen und Verkäufer/Käuferinnen und Käufer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2021
Stichwörter
Verkehrswertermittlung, Stichtag, Immobilie, Gutachterausschuss, Wertgutachten, Marktwert (Immobilie), Grundstückswert, Gutachten, Grund und Boden, Wertermittlung, Haus, Grundstück, Sachwert, Verkehrswert, Ertragswert, Ortsbesichtigung, Vergleichswert, Verkehrswertgutachten, Eigentumswohnung