Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen

    Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.

    Beschreibung

    Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.

    Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

    Online-Dienst

    Verkehrswertgutachten

    ID: L100001_384992949

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: Häfner, Veronika)

    Technisch geändert am 07.08.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 14

    35469 Allendorf (Lumda)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus, Auf dem Festplatz
    Anzahl der Stellplätze: 150
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße, Treiser Straße, Londorfer Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 520

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 14.oo Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Marburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten

    Am 23.12., 27.12., 30.12. und am 02.01. und 03.01.2025 sind wir nur telefonisch erreichbar.

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Erweiterte Erreichbarkeit:

    Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.

    Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:

    • Grundbuchauszug
    • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
    • Vollmacht des Eigentümers
    • Brandversicherungsschein
    • Verzeichnis der Miet und Pachteinnahmen
    • Verzeichnis Betriebskosten
    • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
    • Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
    • Energieausweis
    • Lageplan
    • Baupläne/Grundrisse
    • Sonstiges

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Um ein Wertgutachten beantragen zu können, müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte oder Berechtigter an einem Grundstück sein.
    • Die Beantragung ist auch mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bürgerinnen und Bürger können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
    • Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
    • Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
    • Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
    • Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
    • Dann wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen.
    • Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die durchschnittliche Durchlaufzeit beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.

    Kosten

    Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

    Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäuferinnen und Verkäufer/Käuferinnen und Käufer.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Verkehrswertermittlung, Stichtag, Immobilie, Gutachterausschuss, Wertgutachten, Marktwert (Immobilie), Grundstückswert, Gutachten, Grund und Boden, Wertermittlung, Haus, Grundstück, Sachwert, Verkehrswert, Ertragswert, Ortsbesichtigung, Vergleichswert, Verkehrswertgutachten, Eigentumswohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)