Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.
Beschreibung
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
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Verkehrswertgutachten
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
Ansprechpartner
Stadt Bad König - Ortsgericht
Adresse
Hausanschrift
Schloßplatz 3
64732 Bad König
Kontaktperson
Herr Best (Büro- und Hauptamtsleiter)
Hausanschrift
Schloßplatz 3
64732 Bad KönigE-Mail: best@stadt.badkoenig.de
Telefon Festnetz: 06063 5009-30
Frau Anja Bundschuh (Standesamt)
Hausanschrift
Schloßplatz 3
64732 Bad KönigE-Mail: bundschuh@stadt.badkoenig.de
Telefon Festnetz: 06063 5009-37
Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Anlaufstelle Offenbach-
Adresse
Hausanschrift
Markwaldstraße 11
63073 Offenbach am Main
Öffnungszeiten
+++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Außenstelle Michelstadt-
Adresse
Hausanschrift
Erbacher Straße 46
64720 Michelstadt
Öffnungszeiten
+++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Um ein Wertgutachten beantragen zu können, müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte oder Berechtigter an einem Grundstück sein.
- Die Beantragung ist auch mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.
Handlungsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 1 bis 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmobilienwertV)
- § 7 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
- § 14 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
- Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (Anlage 3 VwKostO-MWEVW)
Verfahrensablauf
- Bürgerinnen und Bürger können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
- Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
- Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
- Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
- Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
- Dann wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen.
- Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäuferinnen und Verkäufer/Käuferinnen und Käufer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2021
Stichwörter
Grundstück, Haus, Verkehrswertgutachten, Eigentumswohnung, Wertermittlung, Marktwert (Immobilie), Verkehrswertermittlung, Wertgutachten, Ertragswert, Sachwert, Vergleichswert, Gutachterausschuss, Stichtag, Ortsbesichtigung, Grund und Boden, Grundstückswert, Verkehrswert, Gutachten, Immobilie