Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen

    Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.

    Beschreibung

    Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.

    Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

    Online-Dienst

    Verkehrswertgutachten

    ID: L100001_384992949

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: Häfner, Veronika)

    Technisch geändert am 07.08.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    Postfach

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag

    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr

    Dienstag

    Geschlossen

    Mittwoch

    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag

    Geschlossen

    Freitag

    08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag

    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr

    Dienstag

    Geschlossen

    Mittwoch

    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag

    Geschlossen

    Freitag

    08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungs- und Sozialamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Groß-Zimmern - Ortsgericht

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag

    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr

    Dienstag

    Geschlossen

    Mittwoch

    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag

    Geschlossen

    Freitag

    08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Anlaufstelle Offenbach-

    Adresse

    Hausanschrift

    Markwaldstraße 11

    63073 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    +++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Außenstelle Michelstadt-

    Adresse

    Hausanschrift

    Erbacher Straße 46

    64720 Michelstadt

    Öffnungszeiten

    +++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

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    erforderliche Unterlagen

    Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.

    Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:

    • Grundbuchauszug
    • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
    • Vollmacht des Eigentümers
    • Brandversicherungsschein
    • Verzeichnis der Miet und Pachteinnahmen
    • Verzeichnis Betriebskosten
    • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
    • Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
    • Energieausweis
    • Lageplan
    • Baupläne/Grundrisse
    • Sonstiges

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Um ein Wertgutachten beantragen zu können, müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte oder Berechtigter an einem Grundstück sein.
    • Die Beantragung ist auch mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bürgerinnen und Bürger können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
    • Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
    • Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
    • Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
    • Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
    • Dann wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen.
    • Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die durchschnittliche Durchlaufzeit beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.

    Kosten

    Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

    Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäuferinnen und Verkäufer/Käuferinnen und Käufer.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Verkehrswertermittlung, Stichtag, Immobilie, Gutachterausschuss, Wertgutachten, Marktwert (Immobilie), Grundstückswert, Gutachten, Grund und Boden, Wertermittlung, Haus, Grundstück, Sachwert, Verkehrswert, Ertragswert, Ortsbesichtigung, Vergleichswert, Verkehrswertgutachten, Eigentumswohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)