Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.
Beschreibung
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
Wenn Sie eine Immobilie, ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) de Immobilie bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur vermeidung von Streitigkeiten bei. Auch zur Bewertung von bestehenden Nießbrauch- oder Wohnungsrechten kann die Erstellung eines Gutachtens hilfreich sein.
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte begildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitglliedren. Der Ausschuss ist grundstätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachhterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtllichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der lage des Grundstücks oder des sonstigen gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
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Verkehrswertgutachten
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
Ansprechpartner
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Börneplatz
Linien:- Bus: Linie Börneplatz: Bus 30 und M36
- Straßenbahn: Linie Börneplatz: Straßenbahn 11, 12, 14
- S-Bahn: Linie Konstablerwache: S1-S6, S8, S9 und dann Straßenbahn 12, 18, Bus 30 und M36
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bauteil A, 6. Stock
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-36781
Internet
Formulare
Antrag Verkehrswertgutachten
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Limburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
- Grundbuchauszug
- Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
- Vollmacht des Eigentümers
- Brandversicherungsschein
- Verzeichnis der Miet und Pachteinnahmen
- Verzeichnis Betriebskosten
- Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
- Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
- Energieausweis
- Lageplan
- Baupläne/Grundrisse
- Sonstiges
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
- Schriftlicher unterschriebener Antrag. Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug, Erbschein, Testament).
Die weiteren notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden nach Rücksprache mit Ihnen angefordert.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
- Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen (Eintragungsbewilligung)
- ggf. Vollmacht des Eigentümers
- Aufstellung der Miet- und Pachteinnahmen
- Aufstellung der Betriebskosten
- Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
- Energieausweis
- Baupläne/Grundrisse
- Sonstiges
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug, Erbschein, Testament)).
Die weiteren notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden nach Rücksprache mit Ihnen angefordert.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
- Schriftlicher Antrag
- Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen (Eintragungsbewilligung)
- ggf. Vollmacht des Eigentümers
- Aufstellung der Miet- und Pachteinnahmen
- Aufstellung der Betriebskosten
- Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
- Energieausweis
- Baupläne/Grundrisse
- Sonstiges
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
Voraussetzungen
- Um ein Wertgutachten beantragen zu können, müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte oder Berechtigter an einem Grundstück sein.
- Die Beantragung ist auch mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, sind. Die Beantragung ist auch für Dritte mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 1 bis 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmobilienwertV)
- § 7 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
- § 14 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
- Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (Anlage 3 VwKostO-MWEVW)
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
§ 193 Absatz 1 bis 4 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmobilienwertV)
§ 7 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
§ 14 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (Anlage 3 VwKostO-MWEVW)
Verfahrensablauf
- Bürgerinnen und Bürger können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
- Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
- Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
- Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
- Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
- Dann wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen.
- Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen. Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen. Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen. Zur Vorbereitung des Gutachtens wird die Immobilie durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet. Dazu wird ein Termin vereinbart. Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt an einem weiteren Termin und berät anschließend den Verkehrswert. Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
- Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
- Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
- Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
- Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen. Zur Vorbereitung des Gutachtens wird die Immobilie durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet. Dazu wird ein Termin vereinbart.
- Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt an einem weiteren Termin und berät anschließend den Verkehrswert.
- Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
- Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die durchschnittliche Durchlaufzeit beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die Bearbeitungsdauer hängt zudem vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach.
4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.)
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.)
Kosten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrswertgutachten
Bemerkungen
Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäuferinnen und Verkäufer/Käuferinnen und Käufer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2021
Stichwörter
Verkehrswertermittlung, Stichtag, Immobilie, Gutachterausschuss, Wertgutachten, Marktwert (Immobilie), Grundstückswert, Gutachten, Grund und Boden, Wertermittlung, Haus, Grundstück, Sachwert, Verkehrswert, Ertragswert, Ortsbesichtigung, Vergleichswert, Verkehrswertgutachten, Eigentumswohnung