Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
60.3 - Umwelt
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe 60.3 - Umwelt umfasst die folgenden Behörden:
Untere Wasserbehörd
e: uwb@schwalm-eder-kreis.de
Untere Naturschutzbehörde: naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de
Untere Bodenschutzbehörde: uwb@schwalm-eder-kreis.de
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.
Die Ziele des Naturschutzes sind zum Beispiel im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Weiterhin sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG), Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Hessische Kompensationsverordnung (KV) relevante gesetzliche Grundlagen.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 05681 775-6044
Fax: 05681 775-6001
Kontaktperson
Frau Claudia Weppler
E-Mail: Claudia.Weppler@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6052
Frau Franziska Lorer
Telefon Festnetz: 05681 775-6048
Frau Jennifer Luckhart
Telefon Festnetz: 05681 775-6048
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, HMUKLV, Heizöltank, Heizöllagerung, Heizölpreis, Heizöl