60.3 - Umwelt
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe 60.3 - Umwelt umfasst die folgenden Behörden:
Untere Wasserbehörd
e: uwb@schwalm-eder-kreis.de
Untere Naturschutzbehörde: naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de
Untere Bodenschutzbehörde: uwb@schwalm-eder-kreis.de
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.
Die Ziele des Naturschutzes sind zum Beispiel im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Weiterhin sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG), Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Hessische Kompensationsverordnung (KV) relevante gesetzliche Grundlagen.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 05681 775-6044
Fax: 05681 775-6001
Zuständigkeit für
Landkreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung
- Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten
- Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
- Biotopschutz und Biotop-Pflege
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Gewässeraufsicht
- Heizölanlage
- Landschaftsschutz
- Naturschutz
- Naturschutz; Pflanzen; Genehmigung der gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen
- Naturschutz: Eingriffsgenehmigung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Rodung von Waldflächen Genehmigung
- Zulassung eines vorzeitigen Beginns des Einleitens von Abwasser in Gewässer beantragen