Heizölanlage

    Beschreibung

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
    wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

    • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
    • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
    • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 60.3 - Umwelt

    Beschreibung

    Die Ziele des Naturschutzes sind insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.

    Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
    besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Dabei ist die Untere Naturschutzbehörde, soweit nichts anderes bestimmt, für den Vollzug des Naturschutzrechtes zuständig. Sie hat die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

    Um dies sicherzustellen, hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Maßnahmenplanung- und umsetzung in Natura 2000 - Gebieten, die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren sowie Aufgaben im Rahmen des Artenschutzes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:

    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen:

    • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Heizölanlage, Lagerung von Heizöl, Heizöltank, Heizöl, Heizölpreis, Heizöllagerung, HMUKLV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de