Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 60.3 - Umwelt
Beschreibung
Die Ziele des Naturschutzes sind insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Dabei ist die Untere Naturschutzbehörde, soweit nichts anderes bestimmt, für den Vollzug des Naturschutzrechtes zuständig. Sie hat die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Um dies sicherzustellen, hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Maßnahmenplanung- und umsetzung in Natura 2000 - Gebieten, die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren sowie Aufgaben im Rahmen des Artenschutzes.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-6011
Telefax: 05681 775-6001
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizöllagerung, HMUKLV, Heizöltank, Heizölpreis, Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, Heizöl