Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Hinweise für Kassel: Heizölanlage
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Hinweise für Kassel: Heizölanlage
Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
Ansprechpartner
Wasser- und Bodenschutz
Beschreibung
Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz nimmt die der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde übertragenen Aufgaben nach den wasser- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen (Wasserhaushaltsgesetz, Hess. Wassergesetz, Bundes-Bodenschutzgesetz, Hess. Altlasten- und Bodenschutzgesetz) wahr.
Hierzu gehört der Schutz der oberirdischen Gewässer mit ihren Ufern und des Grundwassers als Bestandteile des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, Sanierungen zu überwachen und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1724
Telefax: 0561 1003-491732
Kontaktperson
Frau Kerstin Hesse
Frau Nicole Schmeck
Frau Bärbel Stein
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Formulare
Hinweise für Kassel: Heizölanlage
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Heizölanlage
- Schutzgebietsverordnungen (Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizölanlage, Lagerung von Heizöl, Heizöltank, Heizöl, Heizölpreis, Heizöllagerung, HMUKLV