Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen Entgegennahme
    99129089261000

    Heizölanlage

    Beschreibung

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
    wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

    • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
    • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
    • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

    Online-Dienst

    Anzeige einer Heizölverbraucheranlage nach § 40 der AwSV

    ID: L100001_435381843

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2026

    Technisch geändert am 09.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

    Hinweise für Kassel: Heizölanlage

    Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

    Ansprechpartner

    Wasser- und Bodenschutz

    Beschreibung

    Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz nimmt die der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde übertragenen Aufgaben nach den wasser- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen (Wasserhaushaltsgesetz, Hess. Wassergesetz, Bundes-Bodenschutzgesetz, Hess. Altlasten- und Bodenschutzgesetz) wahr. 

    Hierzu gehört der Schutz der oberirdischen Gewässer mit ihren Ufern und des Grundwassers als Bestandteile des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, Sanierungen zu überwachen und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlenstraße 132

    34121 Kassel

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0561 1003-1724

    Fax: 0561 1003-491732

    Kontaktperson

    • Frau Kerstin Hesse
    • Frau Nicole Schmeck
    • Frau Bärbel Stein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen:

    • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

    Formulare

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Heizölanlage

    • Schutzgebietsverordnungen (Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, HMUKLV, Heizöltank, Heizöllagerung, Heizölpreis, Heizöl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019