Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Hinweise für Eschborn: Seniorenwohnungen
Seniorenwohnungen in Eschborn
Im Wohnungsamt der Stadt Eschborn können Sie sich um eine Seniorenwohnung bewerben. Hierfür werden die Rentenbescheide benötigt.
Weitere Vorraussetzungen:
- Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Eschborn oder Zuzug zum Hauptwohnsitz der Kinder
- Nicht nur vorübergehender Aufenthalt im Bundesgebiet
- Rechtlich und tatsächlich in der Lage einen Wohnsitz zu begründen
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Main-Taunus-Kreis - Amt für Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Eschborn - Fachbereich IV Soziales, Kinder, Jugend und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnraumförderung, Mietwohnungen, Altenwohnung, Förderung, Wohnungsbauförderung, Umbau