Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Hinweise für Eschborn: Seniorenwohnungen
Seniorenwohnungen in Eschborn
Im Wohnungsamt der Stadt Eschborn können Sie sich um eine Seniorenwohnung bewerben. Hierfür werden die Rentenbescheide benötigt.
Weitere Vorraussetzungen:
- Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Eschborn oder Zuzug zum Hauptwohnsitz der Kinder
- Nicht nur vorübergehender Aufenthalt im Bundesgebiet
- Rechtlich und tatsächlich in der Lage einen Wohnsitz zu begründen
Seniorenwohnungen in Eschborn
Im Wohnungsamt der Stadt Eschborn können Sie sich um eine Seniorenwohnung bewerben. Hierfür werden die Rentenbescheide benötigt.
Weitere Vorraussetzungen:
- Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Eschborn oder Zuzug zum Hauptwohnsitz der Kinder
- Nicht nur vorübergehender Aufenthalt im Bundesgebiet
- Rechtlich und tatsächlich in der Lage einen Wohnsitz zu begründen
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Main-Taunus-Kreis - Amt für Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Eschborn - Fachbereich IV Soziales, Kinder, Jugend und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnraumförderung, Mietwohnungen, Altenwohnung, Förderung, Umbau, Wohnungsbauförderung