Bodenabbaugenehmigung
Beschreibung
Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich
- bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
- bei allen anderen Bodenschätzen
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). - wenn trocken abgebaut wird,
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG), - die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: dezernat31-1@rpks.hessen.de
Internet
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.2 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: dezernat31-2@rpks.hessen.de
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Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
Schwalm - Eder - Kreis - 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Zuständigkeiten
Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten
Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:
Frau Ute Becker-Eike 05681/775-6025 Nachricht sendenBad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein:
Frau Christa Thein 05681/775-6038 Nachricht sendenFelsberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld:
Frau Tanja Marx 05681/775-6020 Nachricht sendenJesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern:
Herr Christoph Riedemann 05681/775-6032 Nachricht sendenHomberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn:
Herr Dieter Rininsland 05681/775-6023 Nachricht sendenFrielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen:
Herr Bernd Wenderoth 05681/775-6024 Nachricht sendenBauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau
Frau Martina Hellmuth 05681/775-6027 Nachricht senden Frau Stephanie Jacob-Clobes 05681/775-6026 Nachricht senden Frau Ina Reich-Ritter 05681/775-6029 Nachricht sendenDenkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten
Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen:
Frau Anika Dreimanis 05681/775-6034 Nachricht sendenBad Zwesten, Borken (Hessen), Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Körle, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Niedenstein, Schwalmstadt, Wabern:
Frau Jeanny Meschkat 05681/775-6031 Nachricht sendenFelsberg, Fritzlar, Gudensberg, Homberg (Efze), Knüllwald, Morschen, Spangenberg:
Frau Dr. Annekathrin Sitte 05681/775-6028 Nachricht sendenAdresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesberggesetz (BBergG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bodenschätze, Bodenabbaugenehmigung, Bodenabbau, Abbaugenehmigung, Baubehörde, Wasserbehörde, Bauordnung